AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrausweis Kategorie: B oder höher
Schweizer Wohnsitz
Mietpreis / MWST:
Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietbeginn zu begleichen. Alle Preise versehen sich inkl. MWST.
Reservationen:
Reservationen sind schriftlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Mietbestätigung erhalten Sie per E-Mail, WhatsApp oder SMS. Reservationen, welche nicht eingehalten werden, müssen mindestens 48h vor Beginn der Miete wieder annulliert werden. Ansonsten ist der gesamte Mietpreis geschuldet. Dies gilt auch bei Nichtbenutzung.
Haftungsausschlüsse:
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Bussen, Missachtung des Straßenverkehrsgesetzes oder anderen Verkehrsdelikten. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Fahrer Auskunft gegenüber Behörden zu geben.
Alle Busen oder Übertretungsanzeigen, die während der Mietzeit passieren, müssen vom Mieter übernommen werden.
Unfälle:
Der Mieter verpflichtet sich, Unfälle und Schadensfälle jeglicher Art unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
Vorbehalte / Ausschlüsse:
Sport Rides Gietz behält sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen können mit dem Mieter neue Termine vereinbart werden. Beidseitig entstehen keine Folgekosten.
Ausland:
Das Fahrzeug darf ausschließlich in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen müssen im Voraus beim Vermieter eingeholt werden.
Versicherung:
Haftpflicht und Vollkasko sind inkl. Der Selbstbehalt beträgt: Vollkasko CHF 5’000.-, Haftpflicht CHF 1’500.-. Schäden bis zu dieser Summe gehen immer zu Lasten des Mieters.
Nicht versichert sind:
– Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden etc., die durch nicht ordnungsgemäßen Fahren entstehen
– Bei Felgen Schäden (Kratzer) werden pro Felge 350.- dem Mieter in Rechnung gestellt.
– Bei Pneubeschädigungen sind die kompletten Pneu inkl. Montage Kosten vom Mieter zu bezahlen.
– Bei Missachtung der AGB’s entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls.
– Der Konsum von Alkohol ist vor oder während der Fahrt strikt verboten.
– Schäden infolge Trunkenheit (0.0 Promille bei erfahrenen Lenkern und ebenfalls 0.0 Promille bei Neulenkern)
– Bei Unfällen/Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit, (bei Regen, Schneefall, Eisglätte, Missachtung der Verkehrsregeln etc.) und bei Schäden durch zu nahes Auffahren, gilt Haftung durch den Mieter.
Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind innert 10 Tagen zu bezahlen.
Verbote:
Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des Fahrzeuges nicht deaktiviert werden. Ebenfalls verboten sind Autorennen, ¼- Meilen-Rennen sowie die Teilnahme an Rennsport – Anlässen. Bei diesen Schadensfällen besteht keine Versicherungsdeckung und die gesamten Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Rauchen, Essen und Trinken im Auto ist ebenfalls strikt untersagt sowie das Parkieren in Tiefgaragen und engen Parkplätzen.
Bei groben Verunreinigung, Schlamm oder Dreck werden dem Mieter zusätzlich CHF 500.- für die Reinigung verrechnet.
Verkehrsübertretungen:
Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Übergabe / Rückgabe:
Der Übergabe / Rückgabeort wird bei Vertragsbeginn festgelegt und muss zwingend eingehalten werden.Es wird bei der Übergabe / Rückgabe jeweils ein Zustandsrapport ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich und auf Foto festzuhalten. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben. Alle Fahrzeuge müssen mit Bleifrei 98 oder höherem Kraftstoff getankt werden. Die Quittung muss bei der Rückgabe mitgegeben werden. Sport Rides Gietz ist berechtigt, allfällige Schäden bis 7 Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden. Bei nicht Betanken des Fahrzeugs verrechnet Sport Rides Gietz einen Pauschalpreis von 3.- CHF pro Liter, der nicht getankt wurde.
Fehlmanipulationen:
Schäden am Mietfahrzeug durch Überdrehen des Motors, Überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts (Launch Control), übermässiger Reifenverschleiss sowie jeglicher Art der Fehlmanipulation gehen vollumfänglichen zu Lasten des Mieters. Diese Schäden können mittels Testgerät genau nachgewiesen werden und werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Fahren einer Drittperson:
Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.
Vertragsverletzung:
Der Mieter haftet für die Mehrkosten, die aus Missachtung der AGB entstehen. Diese betragen mindestens CHF 1000.-.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Dieser Vertrag untersteht ausschließlich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz der Vermieterin vereinbart. Der Vermieter ist berechtigt, wahlweise am Sitz des Mieters Klage einzureichen.
